Angebote beim Teutloff-Sozialwerk

Die Angebote vom Teutloff-Sozialwerk Wernigerode helfen jungen Menschen mit Lernschwierigkeiten, sich beruflich vorzubereiten, eine passende Erstausbildung zu machen und Unterstützung zu bekommen. Außerdem gibt es Freizeitangebote und weitere Hilfen nach der Ausbildung.

Das bieten wir an

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Jugendlichen, die nach der Schule noch nicht bereit für eine Ausbildung sind. In dieser Maßnahme lernen Jugendliche alles Wichtige, damit sie später eine Ausbildung oder Arbeit finden können.

Am Ende der Maßnahme können Jugendliche:

  • bereit für eine Ausbildung sein
  • eine Ausbildung beginnen
  • fit für den Arbeitsmarkt sein
  • weitere Hilfen für ihre persönliche Entwicklung finden

In der Berufsvorbereitung gibt es:

  • Hilfe bei der Berufswahl
  • Vermittlung von Fachwissen und praktischen Fähigkeiten
  • Förderung von allgemeinem und beruflichem Wissen
  • Unterstützung im Unterricht
  • Hilfe bei persönlichen Schwierigkeiten
  • Vermittlung in eine passende Ausbildung oder Arbeit

Wer kann teilnehmen?
Jugendliche, die:

  • noch keine Ausbildung gemacht haben
  • ihre Schulpflicht beendet haben

Beginn: August oder September
Dauer: 12 Monate (bis maximal 24 Monate)
Abschluss: Zertifikat
Förderung: Agentur für Arbeit, Unfallkassen, Berufsgenossenschaften

Arbeitserprobung / Eignungsabklärung

Arbeitserprobung

In der Arbeitserprobung testen Jugendliche, ob ein Beruf wirklich zu ihren Fähigkeiten und Vorstellungen passt. Sie eignet sich besonders für Jugendliche mit einer Einschränkung, die schon eine konkrete Idee von ihrem Wunschberuf haben.

  • Dauer: Bis zu 20 Tage

Eignungsabklärung

In der Eignungsabklärung probieren Jugendliche verschiedene Berufsfelder aus. Sie finden heraus, welcher Beruf am besten zu ihnen passt. Diese Maßnahme ist für Jugendliche mit Benachteiligung, die noch keine genaue Idee für ihren zukünftigen Beruf haben.

  • Dauer: Bis zu 60 Tage
Unterstützte Beschäftigung

In der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX lernen Jugendliche direkt im Betrieb. Ziel ist es, einen festen, passenden Arbeitsplatz zu finden, der auf ihre Fähigkeiten abgestimmt ist. Die Jugendlichen werden dabei begleitet und unterstützt.

Die Unterstützte Beschäftigung läuft in drei Phasen ab:

  • Einstieg und Kennenlernen im Betrieb
  • Qualifizierung und Training direkt am Arbeitsplatz
  • Stabilisierung, um dauerhaft gut im Beruf zurechtzukommen

Die Agentur für Arbeit entscheidet, wer an der Maßnahme teilnehmen kann.

  • Dauer: ungefähr 24 Monate, im Einzelfall bis zu 12 Monate länger
  • Beginn: individuell
  • Abschluss: fester Arbeitsplatz mit sozialer Absicherung
  • Förderung: Agentur für Arbeit, Unfallkassen, Berufsgenossenschaften

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